Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität im Netz gebilligt. Wer im Netz mit Mord oder Vergewaltigung droht, soll demnach künftig deutlich härter bestraft werden als bisher. Dafür wird der Strafrahmen von bis zu einem auf drei Jahre verdreifacht, heißt es in der Vorlage des Bundesjustizministeriums.
Künftig sind auch Drohungen mit sexuellen Übergriffen, Gewalttaten und erheblichen Sachbeschädigungen erfasst - etwa die Drohung, das Auto anzuzünden. Hier ist das Strafmaß bei öffentlichen Drohungen im Netz bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.
Die Netzwerkbetreiber müssen künftig schwere Straftaten wie Morddrohungen, die Belohnung und Billigung von Delikten sowie Volksverhetzung und Gewaltdarstellungen der dafür vorgesehenen Zentralstelle beim Bundeskriminalamt melden. In dem Entwurf, wird von 250.000 gemeldeten Fällen pro Jahr ausgegangen. Bei Delikten wie Beschimpfung oder übler Nachrede soll es den Betroffenen überlassen bleiben, ob sie eine Strafverfolgung wünschen.
Betreiber sozialer Netzwerke müssen künftig mit Bußgeldern von bis zu 50 Millionen Euro rechnen, wenn sie der geplanten Meldepflicht für strafbare Inhalte nicht nachkommen. Zudem sollen bei der Strafzumessung antisemitische Motive des Täters ausdrücklich berücksichtigt werden.
Der Strafrechtsparagraf 188 zur üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens wird dahingehend verändert, dass er künftig "Politiker bis hin zur kommunalen Ebene" schützt, wie es im Gesetzentwurf heißt.
Darüber hinaus soll zukünftig das medizinische Personal in ärztlichen Notdiensten und in Notaufnahmen strafrechtlich in gleicher Weise geschützt sein wie Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes.
jp/pw
© Agence France-Presse