Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Montag (10.00 Uhr) in Leipzig über die Frage, ob Bundeswehrsoldaten verpflichtet werden können, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Offiziere beantragten, dass die Impfung von der Liste der Pflichtimpfungen für Soldaten gestrichen werden soll. Sie sehen einen Verstoß gegen ihre Grundrechte. (Az. BVerwG 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22)
Seit Ende November besteht für aktive Soldatinnen und Soldaten sowie Reservisten die Pflicht, die Corona-Schutzimpfung zu dulden. Grundlage ist das Soldatengesetz, das auch eine Impfpflicht für Tetanus, Hepatitis und andere Krankheiten vorsieht. Das Bundesverwaltungsgericht ist hier in erster und letzter Instanz zuständig. Der Termin für die Verhandlung wurde zunächst für Anfang April angesetzt, dann aber auf Mai verschoben.
smb/cfm © Agence France-Presse