Münster - (SMS) - Auch wer erblindet oder hochgradig sehbehindert ist, kann am 15. Mai bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen seine Stimme selbstständig und geheim abgeben. Eine Wahlschablone in Kombination mit einem telefonischen Ansagedienst machen das möglich. Ein Wahlhilfepaket mit Schablone und einer Gebrauchsanweisung auf CD kann über die Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen mit einem Anruf angefordert werden (Landesgeschäftsstelle Dortmund, Tel. 02 31/55 75 90-0)
Der Wahlschein kann dank einer abgeschnittenen Ecke genau in die Schablone eingepasst werden. Löcher markieren die Kreise für Erst- und Zweitstimme auf dem Schein, sie sind mit Großdruck und Punktschrift nummeriert. Welche Löcher zu welcher Partei gehören, erfährt man per Telefon: Unter der Rufnummer 0800 00 9671 0 muss man nur die eigene Wahlkreis-Nummer eingeben und bekommt dann den Stimmzettel vorgelesen, bei Bedarf auch mehrfach und das kostenlos. Das geht vorab per Briefwahl oder noch am Wahlsonntag mit dem Handy in der Wahlkabine.
Weitere Informationen zum Thema Schablonen gibt es beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen (www.bsvw.org/wahlen), Fragen zur Wahl allgemein beantwortet das städtische Wahlamt (Tel. 02 51/4 92-33 90, wahlen@stadt-muenster.de).
Stadt Münster
Foto: Mit Schablone und einem telefonischen Ansagedienst können auch blinde und stark sehbehinderte Menschen in geheimer Wahl für den Landtag NRW ihre Stimme abgeben.