Münster - (SMS) - „Personalisierungsinfrastrukturkomponente“ – hinter diesem sperrigen Begriff verbirgt sich im weitesten Sinne die Registrierung von Personen, die in Deutschland um Asyl und Sozialleistungen bitten. Eine erkennungsdienstliche Behandlung, unter anderem durch die Abnahme von Fingerabdrücken und Aufnahme von auch biometrischen Daten, soll Leistungsmissbrauch verhindern, gleichsam die Identität amtlich bestätigen.
Fünf eben dafür eingerichtete Stationen (abgekürzt: PIK) werden jetzt in der Blücher-Kaserne aufgebaut, um den Registrierungsprozess bereits in Münster befindlicher Geflüchteter aus der Ukraine zu beschleunigen. „Etwa 400 erkennungsdienstliche Vorgänge haben wir bereits unter schwierigen Voraussetzungen allein geleistet“, so Helga Sonntag, die Leiterin der münsterschen Ausländerbehörde, „mit der zugesagten Landesunterstützung wollen wir in den kommenden zwei Wochen nun rund 2000 weitere Vorgänge abarbeiten.“
Viele Monate Zeitersparnis
Für die Stadt Münster bedeutet die Bereitstellung solch mobiler Geräte eine erhebliche Vereinfachung der erkennungsdienstlichen Behandlung. Die Ausländerbehörden selbst verfügen nicht über die technischen Voraussetzungen zahlreicher zeitgleicher Registriervorgänge. Ohne Unterstützung des Landes würde dessen Anforderung allein in Münster viele Monate Zeit- und Personalaufwand bedeuten – bei jetzigem Stand.
30 Mitarbeitende, darunter auch einige ehemalige Kolleginnen und Kollegen aus der gesamten Stadtverwaltung, die sich trotz Ruhestands freiwillig gemeldet haben, können und sollen nun täglich im Zwei-Schicht-System im Einsatz sein. Sprachmittlerinnen werden voraussichtlich beiden Seiten, also Mitarbeitenden an den PIK-Stationen wie Geflüchteten, den durchaus intimen Registrierungsvorgang erleichtern – sie unterstützen beispielsweise im Wartebereich, weisen den Weg zur und innerhalb der Blücher-Kaserne und leiten somit bei Bedarf auch durch den gesamten Prozess.
Klärung der Identität
Für letzteren werden alle Finger und Daumen einzeln über Digitalscanner gerollt, die Personen zudem fotografiert und schließlich alles zusammen in ein europaweites System mitsamt zugehöriger Daten eingespeichert. Sicherheitsbehörden und auch das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind damit auf dem jeweils aktuellen Stand und wissen, wer gerade in Deutschland Asyl beantragt – und ob diese Person gleiches möglicherweise schon an anderer Stelle, vielleicht sogar mit anderer Identität, versucht hat.
Ende des Monats werden die Landes-PIK-Stationen in Münster wieder abgebaut und zum nächsten Standort, zur nächsten Kommune oder Kreisverwaltung in NRW gebracht. Denn die plötzlich große Anzahl Geflüchteter in Deutschland wie insbesondere der zeitintensive Vorgang – jeder Fall nimmt zwischen 20 und 60 Minuten in Anspruch – hat die Schere zwischen registrierten und noch unbekannten Geflüchteten bundesweit auseinanderklaffen lassen.
Schwierige Rahmenbedingungen
„Nach den äußerst schwierigen Rahmenbedingungen zu Beginn der Krise, in der wir kommunal eigenverantwortlich agieren mussten, hilft uns die personelle wie technische Unterstützung des Landes bei der Umsetzung von Bundesvorgaben jetzt durchaus weiter“, so die Beigeordnete Christine Zeller (Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Migration), „insbesondere vor dem Hintergrund, dass aufgrund der unklaren politischen Lage auch künftige Belastungen und Aufgaben noch nicht abzuschätzen sind“.
Aktuell (Stand: 10.5.) hat die Stadt Münster in der Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Oxford-Kasernengelände 1531 Personen aufgenommen, 2338 Personen befinden sich derweil im Leistungsbezug nach AsylbLG – sprich: Rund 800 Personen kamen zunächst privat und ohne Leistungsanspruch nach Münster, sind nun aber auf Unterstützung angewiesen.
Stadt Münster
Bild: Die erkennungsdienstliche Behandlung an einer PIK-Station, hier mit Uwe Fröndhoff und der Ukrainerin Antonina Kushneryk. /Stadt Münster.