Frankfurt am Main – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Bundesregierung aufgefordert, ihre Pläne für die 27. BAföG-Novelle grundlegend nachzubessern. „Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe an Verbesserungen vor, die von SPD, Grünen und FDP verschobene grundlegende Reform lässt indes auf sich warten. Die Studierenden dürfen aber nicht mit einem Reförmchen vertröstet werden, sie brauchen eine echte Reform“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung, mit Blick auf die heutige Bundestagsdebatte zum Thema.
Keller bezeichnete die geplante Anhebung der BAföG-Bedarfssätze um fünf Prozent in 2022 als „unzureichend“. „Bedenkt man, dass das Statistische Bundesamt die Inflationsrate für April auf 7,4 Prozent beziffert hat, bleibt eine Erhöhung der Sätze um fünf Prozent zum Herbst weit hinter dem Bedarf zurück. Um eine spürbare BAföG-Erhöhung zu erreichen, müssten diese um mindestens 15 Prozent steigen“, sagte Keller.
Die geplante Anhebung der Altersgrenze für den Bezug von BAföG auf 45 Jahre lobte Keller. „In einer Zeit, in der alle vom lebensbegleitenden Lernen reden, wäre zwar eine ersatzlose Streichung der Altersgrenze konsequenter, aber auch die Anhebung auf 45 Jahre öffnet vielen Studienberechtigten, die vor dem Studium Berufserfahrung gesammelt oder Kinder betreut haben, die Tür zum Studium“, betonte der GEW-Hochschulexperte.
Enttäuscht zeigte sich Keller, dass die Bundesregierung die überfällige strukturelle Erneuerung der Ausbildungsförderung zurückstelle. „Anders als im Koalitionsvertrag versprochen, packt die Koalition weder die Senkung des Darlehensanteils des BAföG zugunsten einer Zuschussförderung noch die Auszahlung eines elternunabhängigen Garantiebetrags für alle Studierenden an. Hier muss die Ampel dringend nachlegen“, mahnte Keller.
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