Hamburg - (ots) - Am 1.3.2020 ist es soweit: Das Masernschutzgesetz tritt in Kraft.
"Die Zahl absoluter Impfgegner steigt, da viele die Erkrankungen nicht mehr kennen und die Gefahr dieser Erkrankung zu gering einschätzen", erklärt Kinder- und Jugendärztin Dr. Annette Lingenauber. "Daher hat der Gesetzgeber nach langer Zeit von seinem Recht Gebrauch gemacht und die Pflichtimpfung entschieden." Mit Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes müssen Eltern gegenüber der Schule oder Kita nachweisen können, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind. Dieser Nachweis gilt ebenfalls für Erwachsene, die in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen tätig sind. Die Masernimpfung wird im Impfausweis oder gelben Kinderuntersuchungsheft als Nachweis vermerkt.
Kinder und Erwachsene, die bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder arbeiten, müssen den Nachweis bis spätestens 31.07.2021 erbringen. Geschieht das nicht, droht zum Beispiel den Eltern von betreuten Kindern ein Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro - oder der Verlust des Kitaplatzes.
Die
Pflichtimpfung ist gesundheitlich ein enorm wichtiger Faktor: "Nach
einer Masernerkrankung ist das Immunsystem für bis zu drei Jahren
geschwächt. Die betroffenen Kinder erkranken wiederholt an Infekten.
Nach einer Masernimpfung besteht dieses Risiko nicht", so Dr. Annette
Lingenauber.
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