Der Zuschlag zielt auf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Grundsicherung, Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben. Der Sofortzuschlag gilt als Vorstufe der Kindergrundsicherung, die im kommenden Jahr eingeführt werden soll.
Auch Familien, die den Kinderzuschlag bekommen, erhalten den Sofortzuschlag. Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die genug verdienen, um ihren eigenen Bedarf zu decken, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht.
Das Gesetz regelt zudem, dass die Flüchtlinge aus der Ukraine künftig die reguläre Grundsicherung erhalten und nicht wie bisher die geringeren Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie werden damit anerkannten Asylbewerbern gleichgestellt und bekommen mehr Förderung der Jobcenter bei der Arbeitssuche.
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