Münster - (SMS) - Die Befragungen für den bundesweiten „Zensus 2022“ haben begonnen. Bis zum 7. August sind auch in Münster die Interviewerinnen und Interviewer - sogenannte Erhebungsbeauftragte – unterwegs, um die für die repräsentative Stichprobe ausgewählten Haushalte zu befragen. Besucht werden etwa zehn Prozent der münsterschen Haushalte an rund 3500 Adressen. Ziel des „Zensus 2022“ ist es, für die amtliche Statistik herauszufinden, wie viele Menschen aktuell in Deutschland leben, wie sie wohnen und was sie arbeiten. Leiterin der Erhebungsstelle bei der Stadt Münster ist Katrin Pottebaum. Sie beantwortet Fragen zum „Zensus 2022“.
Müssen die ausgewählten Haushalte mit einem spontanen Besuch der Interviewer und Interviewerinnen rechnen?
Katrin Pottebaum: Nein, die Interviewer und Interviewerinnen kündigen ihren Besuch mit einem Informationsschreiben an, das sie persönlich in die Briefkästen der ausgewählten Haushalte einwerfen. Die Anschreiben sind mit dem offiziellen Logo „Zensus 2022“ versehen. Bevor das kurze persönliche Interview an der Haustür beginnt, sollen sich die Erhebungsbeauftragten, die im Auftrag der Stadt Münster unterwegs sind, mit ihrem Erhebungsbeauftragten-Ausweis und einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen.
Wonach fragen die Interviewer und Interviewerinnen?
Pottebaum: Direkt abgefragt werden Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit der im Haushalt lebenden Personen. Die Angaben zur Schulbildung, Ausbildung und Erwerbstätigkeit können später in Ruhe in einen Online-Fragebogen eingetragen werden, der mit einem Zugangscode über die offizielle Website www.zensus2022.de zu erreichen ist. Ausdrücklich möchte ich darauf hinweisen, dass die Interviewer und Interviewerinnen auf keinen Fall nach persönlichen Passwörtern, Bank- oder Kreditkarten, dem Einkommen oder E-Mail-Adressen fragen. Sie empfehlen auch nicht das Anklicken eines Links.
Was passiert mit den abgefragten Informationen?
Pottebaum: Die Erhebungsstelle der Stadt Münster übermittelt die Daten verschlüsselt und ausschließlich an das Bundesamt für Statistik. Dort werden die Daten für die amtliche Statistik anonymisiert ausgewertet. Namen und Adressen werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt von den anderen Angaben getrennt und gelöscht. Die Weitergabe der Daten ist gesetzlich untersagt, ein Abgleich mit dem Melderegister der Stadt Münster findet nicht statt. Veröffentlicht werden nur zusammengefasste Ergebnisse, die keine Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Haushalte zulassen. Die Ergebnisse liegen voraussichtlich Ende 2023 vor.
Parallel zur Haushalte-Befragung findet auch die die Gebäude- und Wohnungszählung statt. Fällt dieser Bestandteil des Zensus ebenfalls in die Zuständigkeit der städtischen Erhebungsstelle?
Pottebaum: Nein, die parallel durchgeführte Gebäude- und Wohnungszählung liegt komplett in der Verantwortung von IT.NRW als statistischem Landesamt. IT.NRW schickt allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohnungen und Wohngebäuden die Zugangsdaten für den entsprechenden Online-Fragebogen. Gefragt wird zum Beispiel nach dem Gebäudetyp, dem Baujahr, dem Energieträger und der Heizungsart. Persönliche Befragungen finden für die Gebäude- und Wohnungszählung nicht statt. Da die Gebäude- und Wohnungszählung und die Haushalte-Befragung unabhängig voneinander laufen, kann es sein, dass Immobilienbesitzerinnen und -besitzer zusätzlich für die Haushalts-Stichprobe ausgewählt worden sind und somit an beiden Zensus-Befragungen teilnehmen.
Weitere Informationen zum „Zensus 2022“ gibt es im Stadtportal: www.stadt-muenster.de/zensus2022 .
Das Team der städtischen Erhebungsstelle ist erreichbar unter: Tel. 02 51/4 92-71 71, E-Mail: zensus@stadt-muenster.de .
Stadt Münster
Logo: Alle Anschreiben und Materialien zum „Zensus 2022“ tragen das offizielle Zensus-Logo / Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2022