Nach den Feststellungen der Richter hatten die zumindest früher der rechtsextremistischen Szene angehörenden Beschuldigten zwischen 2015 und 2018 mit diversen Waffen gehandelt, die sie in Kroatien gekauft hatten. Darunter befand sich auch eine Maschinenpistole, weshalb das Urteil unter anderem wegen des verbotenen Erwerbs einer Kriegswaffe erging. Daneben ging es auch um sogenannte Pumpguns.
Nach Angaben des Gerichts gehörten die drei Angeklagten zumindest während des Tatzeitraums zur rechtsextremistischen Szene. Zugleich ergaben sich während der Beweisaufnahme in dem Verfahren demnach keine Anhaltspunkte dafür, dass die von den drei Männer betriebenen Waffengeschäfte für rechtsextremistische Straftaten gedacht waren.
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