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Grundgesetzänderung für Sondervermögen

Der Bundestag stimmt der Änderung des Grundgesetztes zur Einrichtung des Bundeswehr-Sondervermögens zu.

Der Bundestag hat am Freitag in Berlin der Änderung des Grundgesetzes zur Einrichtung des geplanten Bundeswehr-Sondervermögens zugestimmt. Die notwendige Zweidrittelmehrheit wurde durch die Zustimmung auch der Unionsfraktion erreicht.

Für die Grundgesetzänderung stimmten in namentlicher Abstimmung 567 Abgeordnete. Es gab 96 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen. Schon vor der Abstimmung hatten mehrere Koalitionsabgeordnete angekündigt, sie würden gegen das Sondervermögen stimmen. Abgelehnt wurde die Grundgesetzänderung zudem vor allem von Parlamentarierinnen und Parlamentariern der Linksfraktion und der AfD.

Das 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen soll vor dem Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine Defizite bei der Ausrüstung der Bundeswehr abbauen. Dies hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) Ende Februar kurz nach Kriegsbeginn zugesichert. Geplant ist etwa die Anschaffung moderner F-35-Kampfjets, neuer Korvetten für die Marine sowie von Nachfolgern für den Schützenpanzer Marder und den Truppentransporter Fuchs.

 

bk/cne

 

© Agence France-Presse