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Wo kein Kläger da kein Diesel

Verbraucherschützer und VW erreichen im Dieselskandal doch noch Vergleich.


Volkswagen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben im Dieselskandal nun doch eine Einigung auf einen Vergleich für hunderttausende betroffene Kunden erreicht. VW und vzbv schlossen nach mehrtägigen Verhandlungen eine "umfassende Vereinbarung", wie das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig am Freitag mitteilte. Einzelheiten sollen um 13.00 Uhr auf einer Pressekonferenz bekanntgegeben werden. 

Der Autobauer und die Verbraucherschützer hatten Anfang Januar Vergleichsverhandlungen begonnen, die sie Mitte Februar für gescheitert erklärten. VW bot daraufhin hunderttausenden vom Dieselskandal betroffenen Kunden einen außergerichtlichen Vergleich an. Sie sollten ab Ende März "ein auf sie zugeschnittenes Angebot für eine Einmalzahlung" erhalten - je nach Fahrzeug und Fahrzeugalter zwischen 1350 und 6257 Euro.

Das OLG Braunschweig holte die Parteien wenige Tage später aber wieder an einen Tisch. Gerichtspräsident Wolfgang Scheibel moderierte die neuen Gespräche.

Der vzbv klagt stellvertretend für VW-Kunden vor dem OLG auf Entschädigung. Der Verband will mit einer sogenannten Musterfeststellungsklage klären lassen, dass der Autokonzern Dieselkäufer "vorsätzlich und sittenwidrig" geschädigt hat und deshalb Schadenersatz zahlen muss. 

Im Klageregister des zuständigen Bundesamtes für Justiz gab es bis Beginn des Musterfeststellungsverfahrens rund 470.000 Anmeldungen. VW hatte betont, es gebe auch viele Abmeldungen und mögliche Mehrfach-Anmeldungen. Von einem Vergleich können nach bisherigen Abmachungen nur die im Klageregister eingetragenen Kunden profitieren. 

ilo/jm 

© Agence France-Presse