Die EU hatte ab Anfang März Sanktionen gegen Mitglieder der russischen Führungselite verhängt. In Deutschland wurde im Mai ein Gesetz verabschiedet, das den Einzug der Vermögen russischer Oligarchen erleichtern soll. Es schaffte unter anderem die Möglichkeit, Vermögensgegenstände bis zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse sicherzustellen. Zudem sollte es den zuständigen Bundes- und Landesbehörden den Datenzugriff und Datenaustausch über die von Sanktionen betroffenen Personen oder Unternehmen erleichtern.
Mitte März hatten das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium bereits eine Task Force eingerichtet, um die lückenlose Durchsetzung der Sanktionen gegen Russland sicherzustellen. In der Sondereinheit wurde die Expertise verschiedener Behörden gebündelt werden - etwa der Bundesministerien für Wirtschaft, Finanzen, Inneres, Justiz und Verkehr.
mt/jes
© Agence France-Presse