Bei dem noch nicht strafmündigen 13-Jährigen ist nach Angaben der Behörde eine Inhaftierung nicht möglich, in seinem Fall wurde daher das Jugendamt eingeschaltet. Das Motiv für die Tat sei noch nicht endgültig geklärt, liege aber "im persönlichen Bereich". Weitere Angaben machte zu dem Fall die Staatsanwaltschaft zunächst nicht.
Die 15-Jährige war am Sonntag vermisst gemeldet worden. Am Dienstag entdeckten Einsatzkräfte bei der Suche nach der Schülerin eine Leiche in einem baumbestandenen Grünflächengebiet unweit von Wohnhäusern. Zunächst war unklar, ob es sich bei der Toten um die Gesuchte handelte, auch die Todesursache stand nicht fest.
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