Als geschäftsführende Stelle des Landesvorhabens, die beim Kreis-Jobcenter und beim Kommunalen Integrationszentrum angesiedelt ist, fördert der Kreis Coesfeld für die Jahre 2020 bis 2022 entsprechende Projekte in den Handlungsfeldern Sprachförderung und Weiterbildung – und zwar im gesamten Kreisgebiet. Voraussetzung ist, dass diese sich an Gestattete und Geduldete im Alter zwischen 18 und 27 Jahren richten. Ihr Interesse an einer Projektumsetzung können Träger noch bis zum 13. März 2020 beim Kommunalen Integrationszentrum bekunden.
Möglich wird die Projektumsetzung im Rahmen der Landesinitiative durch Fördermittel, die das Land NRW kurzfristig bereitgestellt hat. „Auch für uns stellt die Kurzfristigkeit des Förderverfahrens eine besondere Herausforderung dar. Wir vertrauen auf die Kompetenz der erfahrenen Träger und unserer Kooperationspartner im Kreis Coesfeld, um bis Ende März ein wirksames und nachhaltiges modulares Programm konzipieren und beantragen zu können“, zeigt sich Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr optimistisch. Inhaltliche Schwerpunkte der geplanten Modulreihe sind zum Beispiel ausbildungsvorbereitende und berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen, fachspezifische Sprachförderung und das Nachholen eines Hauptschulabschlusses. Zur individuellen Förderung kann jungen Geflüchteten während der Berufsorientierung und der ersten Zeit im Arbeitsleben ein Coach zur Begleitung zur Seite gestellt werden.
Der Aufruf zur Interessenbekundung mit allen relevanten Unterlagen und den Förderrichtlinien ist im Internet auf der Seite http://integration.kreis-coesfeld.de zu finden. Bei Fragen zum Interessenbekundungsverfahren können sich interessierte Träger mit der Koordinatorin des Netzwerks Chancengerechtigkeit, Marion Grams, in Verbindung setzen (Telefon 02541 / 18-9410 oder E-Mail: marion.grams@kreis-coesfeld.de).
Foto: Die Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ nimmt junge Geflüchtete in den Blick (Copyright: Daniel Ernst, Fotolia).