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Öffentliche Tagung zu selbstbestimmtem Sterben

Das Centrum für Bioethik lädt zu der Veranstaltung am 8. Juli ein.

Die Jahrestagung 2022 des Centrums für Bioethik der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) Münster beschäftigt sich mit der Frage, wie frei Menschen sind und sein dürfen im Hinblick auf selbstbestimmtes (begleitetes) Sterben. Die Veranstalter laden die Öffentlichkeit am 8. Juli (Freitag) dazu ein, am Austausch teilzunehmen - die Veranstaltung findet von 15 bis 18 Uhr im Hörsaal in der Badestraße 9/10 statt. Zum Thema referieren die Medizin- und Strafrechtlerin Prof. Dr. Tanja Henking (Institut für angewandte Sozialwissenschaften der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt) und die Moraltheologin Prof. Dr. Monika Bobbert (Seminar für Moraltheologie der WWU). Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, der Eintritt ist frei.

Zum Thema:

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied im Februar 2020, dass es ein grundrechtlich geschütztes Recht von Bürgerinnen und Bürgern auf eine selbstbestimmte Beendigung des eigenen Lebens gibt – und ein Recht darauf, Suizidbeihilfe in Anspruch zu nehmen, sofern diese angeboten wird. Voraussetzung ist nach dem Urteil des BVerfG die sogenannte Freiverantwortlichkeit der Entscheidung der zum Sterben entschlossenen Person. Während manche das Urteil des BVerfG wegen eines „völlig überhöhten Autonomiebegriff“ (Peter Dabrock) kritisierten, wurde das Urteil von anderen als Anerkennung des Rechts auf Selbstbestimmung begrüßt. Mit Blick auf die erforderliche Neuregelung der Suizidbeihilfe stellt sich vor dem Hintergrund dieses Urteils die grundsätzliche Frage danach, was „Freiverantwortlichkeit“ bedeutet, unter welchen Voraussetzungen ein Suizid (falls überhaupt) „freiverantwortlich“ genannt werden kann, und welche Vorkehrung gegebenenfalls angemessen sein könnten, um die „Freiverantwortlichkeit“ einer Entscheidung zum Suizid sicherzustellen.


WWU

Foto: Zwei Hände, die sich aufeinander zubewegen / © unsplash - Jackson David