Ein unabhängiges Theaterkuratorium berät über die Anträge und gibt dann seine Empfehlungen an den Kulturausschuss weiter, der über die Vergabe der Gelder entscheidet. Die Förderung erfolgt nach Leitlinien, die durch den Kulturausschuss beschlossen wurden und dem Theaterkuratorium den Entscheidungsrahmen vorgeben. Laut der Leitlinien muss der Antrag verdeutlichen, dass Konzeption, Umsetzung und Durchführung der geplanten Produktion professionell gehandhabt werden. Ein schlüssiges Inszenierungskonzept, eine genaue Kalkulation und der Nachweis der Co-Produktionsfähigkeit gehören ebenso zum Antrag wie Angaben zu allen an der Produktion beteiligten Akteuren und Kooperationspartnern.
Über die Produktionsförderung hinaus kann das Vergabegremium Konzeptionsförderungen für ein Jahr gewähren. Zusätzlich sind auch mittelfristig angelegte Arbeitskonzepte mit Projektvorhaben förderfähig. Das Kulturamt ermuntert auch Produzenten und Gruppen des freien Kindertheaters, Förderanträge für das kommende Jahr zu stellen. Es gilt die gleiche Abgabefrist.
Fragen zur Vergabe der Fördergelder beantworten Mitarbeitende des Kulturamtes der Stadt Münster unter Telefon 02 51/4 92-41 03. Im Stadtportal stehen Infos unter www.stadt-muenster.de/kulturamt zur Verfügung.