Die Grundstücke werden im Erbbaurecht vergeben. Beim Erbbaurecht werden die Grundstücke nicht verkauft, sondern für eine bestimmte Zeit – in diesem Fall für 75 Jahre – vergeben, damit dort ein Wohngebäude errichtet wird. Als Erbbauzins sind jährlich 2,5 Prozent des Grundstückswertes zu zahlen. Alternativ kann der Erbbauzins für die gesamte Laufzeit mit einer Einmalzahlung von 80 Prozent des Grundstückspreises gezahlt werden.
Die Grundstücke sind zwischen 213 und 576 Quadratmeter groß. Vergeben werden sie nach den Vergabekriterien der Stadt Münster. Dabei werden vor allem soziale Aspekte bewertet: Die Anzahl der Kinder, pflegedürftige Angehörige, das Engagement im Ehrenamt, die Größe der aktuellen Wohnung oder auch die Nähe zum Arbeitsort werden berücksichtigt. Vergeben werden die Grundstücke zu einem im Vergleich zum freien Markt vergünstigten Festpreis. Das Einkommen und die Anzahl der Kinder entscheiden darüber, ob sich der festgelegte Basispreis noch verringert oder erhöht. Bewerbungsschluss ist am 14. August 2022.
Ausführliche Informationen zum Baugebiet und zum Bewerbungsverfahren sind im Stadtportal zu finden (www.stadt-muenster.de/immobilien/immobilienangebote/schwarzer-kamp-erbbaurecht-vermarktung).
Foto: Baugebiet im Stadtteil Mecklenbeck zwischen Weseler Straße, Meckmannweg und Schwarzer Kamp
Foto: Stadt Münster.