Ab Samstag steigt die Vergütung für Strom aus neuen Photovoltaik-Dachanlagen. Solaranlagenbetreiber können dann bis zu 13,4 Cent pro Kilowattstunde für ihren Strom erhalten, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag mitteilte.
Bereits am Freitag trete zudem der zentrale Grundsatz in Kraft, dass die Erneuerbaren im öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Damit haben erneuerbare Energien von nun an bei Abwägungsentscheidungen Vorrang.
Die erhöhten Fördersätze gelten für Solaranlagen, die ab Samstag in Betrieb genommen werden, erklärte das Ministerium. Nach Angaben des Bundesverbandes der Solarwirtschaft (Webseite) belaufen sich die aktuellen Vergütungssätze auf zwischen 4,26 und 6,24 Cent pro Kilowattstunde in Abhängigkeit der Größe der Anlage. Mit den neuen Regeln soll laut Wirtschaftsministerium auch der Netzanschluss insbesondere für kleine Anlagen vereinfacht werden.
Der Bundestag hatte Anfang Juli ein von der Bundesregierung vorgelegtes Gesetzespaket für die Förderung der erneuerbaren Energien gebilligt. Festgelegt wurde damit das Ziel, dass die deutsche Stromversorgung 2030 mindestens zu 80 Prozent aus Erneuerbaren stammt; bis 2035 soll der Anteil auf fast 100 Prozent steigen. Dazu wurden die Ausbauziele für Solar- und Windenergie sowohl an Land als auch auf See angehoben.
Die ersten Regelungen aus diesem Paket traten nun in Kraft, weitere Maßnahmen, etwa Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz für den Bau von Windkraftanlagen, folgen laut Ministerium am 1. Januar 2023. Die EEG-Umlage wurde bereits rückwirkend zum 1. Juli 2022 endgültig abgeschafft.
"Angesichts der sich zuspitzenden Klimakrise und des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sind die erneuerbaren Energien zu einer Frage der nationalen und europäischen Sicherheit geworden", erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). "Wir müssen so schnell wie möglich unser Energiesystem umstellen, weg von fossilen Energieträgern, hin zu erneuerbaren Energien."
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