Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) (Wiki) hatten wochenlang über die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes verhandelt. Beide zeigten sich nun grundsätzlich zufrieden. "Damit können wir arbeiten", sagte Lauterbach. Verknüpft werden sollten die Schutzmaßnahmen mit einer neuen "Impfkampagne mit neuen Impfstoffen", die ab September zur Verfügung stehen würden und auch besser vor Infektionen mit der Omikron-Variante des Coronavirus schützen würden.
Buschmann sprach von einer Kombination aus Vorsorge für den Schutz der Infrastruktur, dem Schutz besonders gefährdeter Gruppen und "Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen in Grundrechte". Lockdowns oder Ausgangssperren seien nicht mehr vorgesehen.
Bundesweit gelten soll die Maskenpflicht weiterhin im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr. Auch für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen soll die Masken- und Testnachweispflicht bestehen bleiben, allerdings mit bestimmten Ausnahmen. Nicht gerüttelt werden soll an der Isolationspflicht für Corona-Infizierte sowie an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
Die Bundesländer können zudem zum Schutz des Gesundheitswesens und der kritischen Infrastruktur weitere Maßnahmen beschließen. Dazu gehört eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in öffentlich zugänglichen Räumen sowie in Schulen ab der fünften Klasse, sofern dies für die Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichts erforderlich sei.
Eine "zwingende Ausnahme" bei der Maskenpflicht gibt es aber bei Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen sowie für die Gastronomie. Dort kann auf die Maskenpflicht auch in Innenräumen verzichtet werden, wenn ein Nachweis vorliegt über einen Test, eine Genesung oder eine vollständige Impfung, die nicht älter als drei Monate zurückliegt.
Als weitere Stufe im Kampf gegen die Pandemie können die Länder für das gesamte Bundesland oder Teile davon zusätzliche Maßnahmen beschließen. Dazu muss das jeweilige Landesparlament "eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen" feststellen.
Ist dies der Fall, kann auch eine "Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen" angeordnet werden. Ausnahmen für genesene, geimpfte oder getestete Personen gelten dann nicht.
Auch "verpflichtende Hygienekonzepte" für Innenräume in Betrieben, Einrichtungen, Gewerbe sowie bei Angeboten und Veranstaltungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich können dann vorgegeben werden, ebenso Obergrenzen für die Teilnehmerzahl.
Von einem Paradigmenwechsel sprach der gleichfalls in die Verhandlungen einbezogene Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt (SPD). Während es zuvor um die Eindämmung der hohen Zahl von Infektionen gegangen sei, sei dies angesichts der dominierenden Omikron-Variante "nicht mehr besonders sinnvoll". Vielmehr stehe jetzt die "Abschwächung schwerer Krankheitsverläufe" im Vordergrund.
Unterstützung für den Vorschlag kam auch von den Grünen. Der Kompromiss sei "eine gute und faktenbasierte Vorbereitung für den kommenden Herbst und Winter", erklärten die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Maria Klein-Schmeink und Konstantin von Notz. Er eröffne den Ländern "die Möglichkeit zur geeigneten Reaktion auf regional unterschiedliche Pandemiedynamiken und Überlastungssituationen im Gesundheitswesen".
Bundeseinheitliche Kriterien wie Grenzwerte für Infektionen oder Krankenhausbelegungen soll es dabei nicht mehr geben. Dagegen wandte sich der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen. Deutschlandweit geltende Kriterien etwa zum Auftreten einer aggressiven Virusvariante oder zum Grad der Auslastung von Intensivstationen müssten maßgeblich für die Entscheidungen der Länder sein, sagte er dem "Handelsblatt". Gassen begrüßte aber, dass die Maßnahmenvorschläge "im wesentlichen Optionen" für die Bundesländer seien.
mt/bk
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