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Mehrwertsteuer auf Gasumlage unabdingbar

Die EU-Kommission hat dem Antrag der Bundesregierung, auf die Mehrwertsteuer auf die geplante Gasumlage verzichten zu dürfen, eine Absage erteilt.

"Es gibt keine Möglichkeit, diese Art von Abgaben zu befreien", sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde am Dienstag. Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie sei erst kürzlich dahingehend reformiert worden. Brüssel werde aber gemeinsam mit der Bundesregierung nach einer Lösung suchen.

Die Bundesregierung will mit der Gasumlage Gasimporteure entlasten, die wegen der gedrosselten Lieferungen aus Russland anderswo für viel Geld Gas einkaufen müssen, um ihre Verträge zu erfüllen. Ab Oktober sollen ihnen diese Mehrkosten zu 90 Prozent erstattet werden. Die Kosten dafür werden mittels eines Aufschlags auf alle Gaskunden verteilt. 

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte am Freitag in einem Schreiben an EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni darum gebeten, sein Initiativrecht zu nutzen und die EU-Mitgliedstaaten vorübergehend von der Pflicht auf Mehrwertsteuererhebung im Energiebereich zu befreien. Die Gasumlage stelle eine zusätzliche Belastung für die Verbraucher dar, die durch eine Erhebung der Mehrwertsteuer noch verschärft werde, argumentierte Lindner.

"Wir teilen mit Deutschland den Wunsch, dass diese Maßnahme keine unbeabsichtigten steuerlichen Folgen hat", sagte der Kommissionssprecher. Eine Ausnahme sei jedoch nicht möglich. "Deshalb stehen wir in Kontakt mit der deutschen Regierung, um Lösungen zu finden, die den Endverbrauchern zugute kommen und die gleichen Auswirkungen haben", fügte er hinzu.

Die im vergangenen Jahr einstimmig von den EU-Staaten verabschiedete Reform der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie schreibt einen Mindestsatz von 15 Prozent vor. In vielen Fällen sind demnach aber ermäßigte Sätze von mindestens fünf Prozent möglich.

pe/ilo