Gegen Schlesinger, gegen die zahlreiche Vorwürfe wegen ihrer Amtsführung erhoben werden, läuft derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und der Vorteilsnahme. Der Verwaltungsrat sehe "das Vertrauensverhältnis zu Frau Schlesinger durch ihr Verhalten als nachhaltig zerstört an", hieß es in der Erklärung vom Montag.
"Ausdrücklich möchte ich klarstellen, dass eine Abfindung für Frau Schlesinger im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung ihres Dienstverhältnisses auf der Grundlage der vorliegenden Fakten nicht in Betracht kommt", erklärte die amtierende Verwaltungsratsvorsitzende Dorette König.
"Zu den konkreten Gründen für die beschlossene außerordentliche fristlose Kündigung möchte ich mich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht äußern, da diese nunmehr zunächst Frau Schlesinger und ihrem Rechtsanwalt mitgeteilt werden", teilte König weiter mit. "Dies ist unseres Erachtens ein Gebot des fairen Verfahrens."
Der Sender erklärte, die Kündigung erfolge auf Grundlage wichtiger Gründe im Sinne des Paragrafen 626 BGB. Dort heißt es, dass ein Dienstverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden könne, wenn dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist "nicht zugemutet werden" könne.
pw/bk
© Agence France-Presse