Corona - Schutzmaßnahmen Herbst/Winter: Das Bundeskabinett hat gestern Formulierungshilfen für Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen, die die ab Herbst geltenden Coronaschutzmaßnahmen regeln sollen. So soll in Krankenhäusern und in Pflegeheimen eine FFP2-Maskenpflicht gelten und der Zutritt nur durch einen negativen Testnachweis möglich sein. Eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht soll auch in Flugzeugen und Fernzügen gelten. Außerdem soll ermöglicht werden, dass die Bundesländer vom 1. Oktober bis zum 7. April eine Maskenpflicht in Innenräumen anordnen können, aber in Einrichtungen wie Restaurants, Kultur- oder Sportstätten zwingend eine Befreiung für jene zulassen müssen, die ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen können. Die Länder können auch Impfungen und Genesungen als Ersatz fürs Testen zulassen, sollen aber vom IfSG nicht dazu verpflichtet werden. Die Formulierungshilfen sollen von den Ampel-Fraktionen in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Der Bundestag könnte die Änderungen des IfSG dann am 8. September beschließen. Zustimmen muss dann auch noch der Bundesrat.
Zwar habe Justizminister Marco Buschmann (FDP) sich und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), ein gerütteltes Maß an "Verfahrensklugheit" attestiert, doch die Kritik, dass der Rückzug des Bundes in der Corona-Politik zu einem uneinheitlichen Vorgehen der Länder führe, bleibe ohne Folgen, kritisiert Kim Björn Becker (FAZ). Von Oktober an werde wieder in den Landeshauptstädten entschieden, wie der Corona-Alltag aussieht. Auch Luisa Hofmeier (Welt) beklagt, dass die Koalition erneut die Verantwortung an die Länder abschiebe. Die müssten nun entscheiden, ob es fast gar keine Maßnahmen mehr gebe oder ob ein totales Regelchaos herrsche.
Corona - Triage: Das Bundeskabinett beschloss auch einen separaten Gesetzentwurf zur Änderung des IfSG, der Regeln zum Umgang mit knappen medizinischen Ressourcen im Fall einer Pandemie vorsieht. Maßgebliches Kriterium bei der Entscheidung, wer etwa an das einzige verfügbare Beatmungsgerät angeschlossen wird, soll die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit sein. Ausdrücklich ausgeschlossen werden soll die sogenannte Ex-Post-Triage, bei der einer Patientin/einem Patienten, die/der bereits in Behandlung ist, die Therapie entzogen wird, um sie einer anderen Patientin/einem anderen Patienten mit besserer Überlebenswahrscheinlichkeit zukommen zu lassen. Dies berichtet RND.
Corona - Homeoffice: Das Bundesarbeitsministerium will die Home-Office-Angebotspflicht wieder aktivieren. Wie FAZ (Dietrich Creutzburg) und SZ schreiben, sieht ein Referentenentwurf vor, dass Arbeitgeber wieder verpflichtet werden sollen, Beschäftigten zum Schutz vor Corona-Infektionen anzubieten, von zu Hause aus zu arbeiten. Die Regelung soll zum 1. Oktober in Kraft treten und bis zum 7. April 2023 gelten.
LTO (Legal Tribune Online) Presseschau