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Umzug des Verfassungsgerichtshofs NRW

Der Verfassungsgerichtshof NRW ist in den provisorischen Dienstsitz im Kettelerschen Hof umgezogen

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, der seit seiner Errichtung vor 70 Jahren das Dienstgebäude des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster genutzt hat, ist umgezogen. Am Dienstag werden die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs zu ihrer ersten Arbeitssitzung in dem neuen, provisorischen Dienstsitz des Gerichts im Kettelerschen Hof in Münster zusammentreten.

Der Umzug in den neuen Dienstsitz am Picassoplatz ist ein weiterer Schritt zur organisatorischen Verselbstständigung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen. Parallel arbeiten der Verfassungsgerichtshof, das Land Nordrhein-Westfalen und der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW intensiv an der Planung eines dauerhaften eigenständigen Dienstsitzes des Verfassungsgerichtshofs in Münster.


Die neuen Kontaktdaten des Gerichts lauten:

Hausanschrift:

Königsstr. 51-53

48143 Münster

Postfach 82 01

48044 Münster

Telefon: (0251) 13 13 19-0

Telefax: (0251) 13 13 19-30

E-mail: verfgh@ovg.nrw.de


Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen