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Frei Schnauze - aber keine Freie Wohnung

Eilantrag gegen Berliner Mietendeckel vor dem Verfassungsgericht erfolglos.


Ein Eilantrag gegen den Berliner Mietendeckel ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe lehnte mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss einen Antrag von Vermietern auf vorläufige Außerkraftsetzung der Bußgeldvorschriften ab. Die Kläger wollten erreichen, dass die Verletzung von Auskunftspflichten im Mietendeckel-Gesetz und Verbote zur gesetzlichen bestimmten Höchstmiete vorläufig nicht als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird. (Az. 1 BvQ 15/20)

Die für den Eilantrag zuständige Kammer des Verfassungsgerichts musste für eine Entscheidung eine Folgenabwägung vornehmen. Dabei kam sie zu dem Schluss, dass die Nachteile einer vorläufigen Anwendung nicht deutlich die Nachteile überwögen, die bei einer Aussetzung entstünden. Die Antragsteller hätten selbst eingeräumt, dass sich Vermieter dann nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten würden. 

Die Karlsruher Richter nahmen zudem eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, weil die Beschwerdeführer eine Verletzung ihrer Grundrechte nicht hinreichend dargelegt hätten. Die Kammer lehnte zudem einen weiteren Eilantrag ab, weil die Kläger nicht deutlich gemacht hätten, dass ihnen durch die Regelungen ein schwerer Nachteil entstehe.

Die rot-rot-grüne Berliner Landesregierung hatte den Mietendeckel Ende Oktober auf den Weg gebracht, er trat Ende Februar in Kraft. Damit werden die Mieten für fünf Jahre eingefroren, besonders hohe Mieten dürfen ab Ende des Jahres unter bestimmten Umständen abgesenkt werden.

Der Mietendeckel soll für rund 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt gelten. Ausgenommen sind Neubauten, die seit Anfang 2014 bezugsfertig wurden. Sozialwohnungen, Wohnungen sozialer Träger und Wohnungen in Wohnheimen sind ebenfalls ausgenommen.

cax/ilo

© Agence France-Presse