Die Bundesregierung wolle so klarstellen, dass queere Schutzsuchende in keinem Fall auf ein "diskretes Leben im Herkunftsland" verwiesen werden dürfen - und dass dann ein Asylantrag mit der Begründung abgelehnt wird, ihnen drohe im Herkunftsland wegen dieses diskreten Verhaltens keine Gefahr, heißt es in dem Bericht. Das Bundesamt solle im Asylverfahren künftig immer davon ausgehen, dass der Mensch seine sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität im Herkunftsland "offen auslebt".
Lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Flüchtlinge müssen im Asylverfahren glaubhaft machen, dass sie aufgrund ihrer Sexualität in ihrer Heimat verfolgt werden. Beim Bundesamt durchlaufen Schutzsuchende eine zweistufige Prüfung, in der das Bamf auch überprüft, wie sich Geflüchtete bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland "verhalten".
Diese so genannte "Verhaltensprognose" soll laut der neuen Dienstanweisung für queere Geflüchtete gestrichen werden. "Es darf keine Prognose dahingehend erfolgen, wie wichtig dem Antragsteller seine sexuelle Orientierung und/oder geschlechtliche Identität ist und ob die entsprechende Lebensweise für den Antragsteller unverzichtbarer Teil seiner persönlichen Identität ist", zitieren die Funke-Zeitungen aus der neuen Dienstanweisung.
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