Noch bis zum 30. September können sich Kulturschaffende um finanzielle Unterstützung für eigene Projekte bewerben: Das Landesförderprogramm "Regionale Kulturpolitik" hält hierzu die entsprechenden Mittel bereit. Verpflichtend ist dabei eine Beratung durch das Kulturbüro Münsterland, das bei der Projektplanung und beim Ausfüllen des Online-Formulars unterstützt.
"Neben Privatpersonen sind auch kreative Vereine, Verbände, Kommunen, Institutionen und freie Träger jetzt aufgerufen, sich zu bewerben", sagt Andre Sebastian, Leiter des Kulturbüros Münsterland. Gefördert werden vor allem Projekte, die die Kriterien Kooperation und Vernetzung erfüllen. "Man braucht drei Partner aus mindestens zwei Kommunen", erklärt Sebastian. "Die Projektpartner sollten dabei gleichberechtigt an der Projektentwicklung mitwirken. Auch Kooperationen zwischen verschiedenen Kommunen sind dabei möglich."
Gefördert werden darüber hinaus insbesondere Projekte und Maßnahmen, die das erarbeitete Kulturprofil der Kulturregion mittragen. Typisch für die Kultur im Münsterland sind die Spannungsfelder zwischen Tradition und Moderne, Stadt und Land sowie Bodenständigkeit und Innovation.
Ansprechpartner ist das Team des Kulturbüros Münsterland, telefonisch erreichbar unter 02571 - 94 93-23 oder per Mail über kultur@muensterland.com.
Zwei weitere Terminhinweise:
Am Dienstag, 10. September 2019, kommt das Kulturbüro-Team mit seinem Programm "Kulturbüro ON TOUR" in den Sozialpalast Hadiqa, Hafenstraße 61 in Münster. Hier finden von 14 bis 17 Uhr vier kostenlose Gesprächseinheiten zu je 45 Minuten statt.Am Mittwoch, 11. September, berät das Kulturbüro im Rahmen der Kulturakademie von 18 bis 21 Uhr im Seminarhof Hohenhorst ZWEI in Altenberge zum Thema "NRW-Kulturförderung".
Weitere Informationen
Das Programm "Regionale Kulturpolitik" fördert seit 1997 Projekte, die in den Kulturregionen NRWs die Kommunikation und Kooperation zwischen Schaffenden und Verantwortlichen stärken, Kräfte bündeln, vernetzen und die Identität und Attraktivität der Region stärken. Die Landesförderung beträgt maximal 50 Prozent der Gesamtausgaben. Im Münsterland berät der Kulturrat über die eingereichten Projektideen. Spricht er eine Empfehlung aus, kann ein formeller Antrag bei der Bezirksregierung Münster gestellt werden.