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BGH hebt Urteil zum Kindesmissbrauch in Münster auf

Der Bundesgerichtshof verlangt ein geringeres Strafmaß gegen die Mutter des Opfers

Der Bundesgerichtshof hat das Strafmaß im Urteil gegen die Mutter eines vielfach vergewaltigten Jungen in Münster aufgehoben. Die Frau war vom Landgericht Münster wegen Beihilfe durch Unterlassen zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

Der BGH entschied nun laut spiegel.de (https://www.spiegel.de/panorama/justiz/missbrauchskomplex-muenster-bundesgerichtshof-kassiert-urteil-gegen-mutter-von-12-jaehrigem-opfer-a-12ba1938-e0f1-409e-bc27-6250c9debd67), die besondere Vertrauensstellung der alleinerziehenden Mutter sei zu stark strafschärfend berücksichtigt worden.


LTO (Legal Tribune Online) Presseschau