Den Ermittlern zufolge liegen "zureichende Anhaltspunkte" vor, dass die beiden Gaspipelines durch mindestens zwei Detonationen "gezielt beschädigt" wurden. Mit den Ermittlungen sollten insbesondere die Täter und die möglichen Tatmotive herausgefunden werden. Eine Zuständigkeit der deutschen Bundesanwaltschaft ergebe sich daraus, dass ein schwerer gewalttätiger Angriff auf die energiewirtschaftliche Versorgung geeignet sei, die äußere und innere Sicherheit Deutschlands zu beeinträchtigen.
An den von Russland nach Deutschland führenden Pipelines Nord Stream 1 und 2 waren vor der dänischen Insel Bornholm vier Lecks entdeckt worden. Die nicht in Betrieb befindlichen Leitungen waren aus technischen Gründen mit Gas gefüllt, das zeitweise in großen Mengen in die Ostsee strömte. Einem offiizellen dänisch-schwedischen Bericht zufolge wurden die Lecks durch Explosionen mit enormer Sprengkraft verursacht.
ran/cne
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