Mit Erlass vom Freitag, 13.3. hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen den Beginn der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2020 für Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sowie Kunst-und Musik-hochschulen auf den 20. April 2020 neu festgesetzt. Das gab Ministerpräsident Armin Laschet bekannt. Hintergrund der Regelung ist die verstärkte Ausbreitung des Coronavirus‘.
Das Ende der Vorlesungszeit am 17. Juli 2020 ändert sich nicht. Die Hochschulen werden ermächtigt, vor dem neu festgesetzten Beginn der Vorlesungszeit digitale Veranstaltungen und kleinere Präsenzveranstaltungen, bei denen der Teilnehmerkreis rückverfolgbar ist, durchzuführen.
Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der Universitäten in Nordrhein-Westfalen, Professor Lambert T. Koch, ist mit der gemeinsam gefundenen Lösung zufrieden. Die Situation sei insgesamt schwierig und die weitere Entwicklung schwer prognostizierbar. „Umso wichtiger ist es, dass die Universitäten und anderen Hochschulen nunmehr klare Anhaltspunkte für ihre Planung haben. Gut ist auch, dass im Kern gemeinsam vorgegangen wird, jedoch auch eine flexible Komponente für die individuellen Bedarfe vor Ort einbezogen wurde.
“Entscheidend sei, so Professor Koch weiter, dass die Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen des Landes konstruktiv dazu beitrügen, die Ausbreitung des Coronavirus‘ zu entschleunigen, um so die Kapazitäten des Gesundheitssystems zu entlasten und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen zu schützen.