Im Auswärtsspiel des SC Preußen Münster bei Rot-Weiß Oberhausen wurde Verteidiger Alexander Hahn am vergangenen Wochenende in der 36. Spielminute beim Stand von 1:1 durch Schiedsrichter Johannes Liedtke wegen einer vermeintlichen Notbremse mit einer roten Karte belegt und des Feldes verwiesen. Dabei handelte es sich um eine offensichtliche Fehlentscheidung des Unparteiischen, wie nun auch der zuständige Landesverband einräumte. „Die automatische Sperre des Spielers [...] wird gem. § 8 Abs. 4 RuVO/WDFV im Wege der einstweiligen Anordnung aufgehoben. Es lag ein offensichtlicher Fehler des Schiedsrichters vor. Der Spieler Hahn, Alexander ist somit nicht gesperrt“, teilte der Westdeutsche Fußballverband am Mittwoch mit.
„Uns allen unterlaufen mal Fehler, umso wichtiger ist es dann, daraus die richtigen Schlüsse und Konsequenzen zu ziehen. Deshalb begrüßen wir die kurzfristige Entscheidung des Verbandes, die automatische Sperre per einstweiliger Anordnung aufzuheben“, sagt Peter Niemeyer, Geschäftsführer Sport beim Adlerclub.