Das Urteil des Amtsgerichts erging über 60 Tagessätze zu jeweils 30.000 Euro. Mit dieser Strafe gilt Boateng (Wikipedia) nicht als vorbestraft, er ging dennoch in Berufung. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft erklärte die Rechtsmittel der Anklagebehörde am Rande des Berufungsverfahrens damit, dass die Ermittlungsbehörde mit der rechtlichen Einordnung durch das Amtsgericht nicht einverstanden gewesen sei. In vergleichbaren Fällen wie dem des Fußballers habe die Staatsanwaltschaft durchaus bereits Freiheitsstrafen zur Bewährung beantragt oder erzielt.
Boateng soll seine frühere Lebensgefährtin und Mutter seiner Zwillingstöchter während eines Karibikurlaubs verletzt und beleidigt haben. Der frühere Nationalspieler, der nach mehreren Jahren beim FC Bayern München inzwischen in Frankreich für Olympique Lyon spielt, bestritt die Vorwürfe stets. Ein Urteil könnte am Freitag fallen.
ran/cfm
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