Münster/Dortmund. Die Flughafen Dortmund GmbH hat bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Durchführung eines weiteren ergänzenden Verfahrens zur Erweiterung der Flugbetriebszeiten gestellt. Dadurch sollen die vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) erhobenen Abwägungsmängel behoben werden.
Das OVG NRW hatte entschieden, dass die verlängerten Flugbetriebszeiten am Flughafen Dortmund in Gestalt der Änderungsgenehmigung vom 01.08.2018 rechtswidrig und nicht vollziehbar sind, indem Lärmschutzbelange unzureichend begründet und festgestellt worden seien.
Die von der Flughafenbetreiberin eingereichten Antragsunterlagen sind auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster einsehbar: https://www.bezreg-muenster.de/de/service/bekanntmachungen/verfahren/flughafen/flughafen_dortmund_2/index.html
Bezirksregierung Münster