Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch die Pläne Lauterbachs, die den Erwerb und Besitz von "bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum" erlauben. Der private Eigenanbau solle in begrenztem Umfang erlaubt werden. Der Verkauf soll in speziellen Geschäften mit Sachkunde über die Bühne gehen.
Zu den offenen Fragen gehört laut Peglow, wie Polizisten bei einer Kontrolle wissen sollen, ob das gefundene Cannabis legal gekauft wurde. Zudem müsse der Jugendschutz garantiert werden. Illegale Händler würden sich zunehmend auf Jugendliche als Kunden konzentrieren, wenn Erwachsene legal kaufen könnten, so der BDK-Chef. "Das sind Dinge, die geklärt werden müssen, bevor ein Gesetz verabschiedet wird."
Polizeiliche Ressourcen, die durch eine Legalisierung frei würden, sollen laut Peglow für die Bekämpfung organisierter Drogenkriminalität eingesetzt werden. Aktuell stelle der illegale Handel "ein Geschäft von hunderten Millionen Euro im Jahr dar", sagte er. "Das werden diejenigen, die diese Geschäfte betreiben, nicht einfach aufgeben", stellte der BDK-Chef fest.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte warnte hingegen vor der geplanten Cannabis-Legalisierung. "Regelmäßiger Cannabiskonsum kann bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen irreparable Hirnschäden verursachen, bis hin zu einer dauerhaften Einschränkung der intellektuellen Leistungsfähigkeit und der sozialen Kompetenz", sagte Verbandschef Thomas Fischbach der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Donnerstag). Die Schutzmaßnahmen für unter 21-Jährige müssten deutlich strenger sein als für ältere Erwachsene, forderte er.
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