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Klimaaktivisten in München nach Blockade für einen Monat in Gewahrsam

Langes Festhalten ohne Prozess wegen zwei aufeinanderfolgenden Aktionen

Nach zwei aufeinanderfolgenden Straßenblockaden hat das Amtsgericht München für zwölf Klimaaktivist*innen ohne Prozess eine Gewahrsamnahme bis Anfang Dezember angeordnet. Wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte, seien insgesamt 15 Klimaaktivist*innen verschiedenen Richter*innen vorgeführt worden, nur bei dreien kam es zu einer kürzeren Gewahrsamnahme. Grundlage für das lange Einsperren ohne Prozess ist laut Polizei das bayerische Polizeiaufgabengesetz.

Die Aktivist*innen sollen am Donnerstagvormittag an einer Straßenblockade mit insgesamt 17 Teilnehmer*innen beteiligt gewesen sein, bei welcher der Verkehr nahe dem Münchner Karlsplatz blockiert wurde. Nach dem Ende der Blockade und der Feststellung ihrer Personalien kamen die Aktivist*innen am Donnerstagnachmittag wieder frei.

Kurz nach der Freilassung starteten 15 der Aktivist*innen laut Polizei erneut am Karlsplatz eine Blockade und brachten den Verkehr zum Erliegen. Bis zum Eintreffen der Polizei hatten sich demnach die ersten Demonstrant*innen mit einer Hand auf der Fahrbahn angeklebt. Die Blockade verursachte genau wie die vorherige laut Polizei erhebliche Verkehrsbehinderungen.

Die Polizei erklärte den angeordneten polizeilichen Gewahrsam damit, weitere angekündigte Blockadeaktionen und Straftaten durch die Verdächtigen verhindern zu wollen. Den vorzeitig aus dem Gewahrsam entlassenen Aktivist*innen seien die drohenden Folgen bei neuen Straßenblockaden verdeutlicht worden.

Das Polizeipräsidium München warnte dringend vor einer Beteiligung an solchen Aktionen, diese seien Straftaten. "Aus dem Grund wird die Münchner Polizei, unter Ausschöpfung aller rechtlicher Mittel, gegen derartige Blockadeaktionen weiterhin konsequent vorgehen", erklärte das Polizeipräsidium.

ran/cfm