Rechtsprofessor und Anwalt Michael Fuhlrott erläutert, inwieweit das Vorhaben
Elon Musks, rund 50 Prozent der 7.500 Angestellten der Online-Plattform
Twitter zu entlassen, aus rechtlicher Perspektive möglich ist und in
welchen Punkten sich das amerikanische Arbeitsrecht vom deutschen
unterscheidet.
Für Twitter-Mitarbeiter in Deutschland gelte jedenfalls das deutsche Arbeitsrecht, das anders als das US-amerikanische, den Bestand des Arbeitsverhältnisses sichert.
Eine Kündigung setze zudem einen Kündigungsgrund voraus und Kündigungsfristen müssten beachtet werden. Bei einer Kündigung per Twitter durch Elon Musk seien deutsche Beschäftigte daher auf der "sicheren Seite", so Fuhlrott.
Interview mit LTO (Felix W. Zimmermann)