Für die Straßenverkehrsabteilung des Kreises Coesfeld in Dülmen, einschließlich ihrer Nebenstellen in Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen, gelten ab Dienstag (17. März 2020) folgende Regelungen:
Die Zulassungsstelle in Dülmen (Kreuzweg 27) kann nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung an den Vormittagen zwischen 7:45 Uhr und 12:00 Uhr aufgesucht werden. Diese Termine sind ausschließlich für Privatkunden bzw. Einzelkunden reserviert. Eine Terminvereinbarung ist nur über das Online-Portal https://www.kreis-coesfeld.de/tnv/coesfeld/ möglich. Eine Bedienung von Kunden ohne Termin ist nicht möglich. Alternative hierzu kann die Beauftragung eines Autohauses oder Zulassungsdienstes sein.
Die Zulassungsstelle in Coesfeld (Schützenwall 18) kann nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung an den Vormittagen zwischen 7:45 Uhr und 12:00 Uhr durch gewerbliche Kunden (Autohäuser, Gewerbetreibende, Zulassungsdienste) aufgesucht werden. Gewerbliche Kunden können nach telefonischer Terminvereinbarung ausschließlich unter der Rufnummer 02541 / 18-3621 ihre Vorgänge gesammelt bei der Zulassungsstelle in Coesfeld abgeben und nach Bearbeitung und telefonischer Rückmeldung wieder abholen.
Die Zulassungsstelle Lüdinghausen bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
Die Führerscheinstelle in Dülmen kann nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Rufnummer 02594 / 9436 3670 an den Vormittagen zwischen 7:45 Uhr und 12:00 Uhr aufgesucht werden.
Dringende persönliche Vorsprachen bei den weiteren Fachdiensten der Straßenverkehrsabteilung (Bußgeldstelle, Verkehrssicherung, Verkehrslenkung) sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) über die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich. Die Kontaktdaten finden sich auf der Internetseite www.kreis-coesfeld.de im Serviceportal.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden dringlich gebeten, die persönlichen Besuche in die Kreisverwaltung auf das Nötigste zu reduzieren. Das bedeutet, dass sie Anliegen möglichst per Telefon, E-Mail, Brief oder auch Einwurf von Unterlagen erledigen sollten.