Das Gericht sprach Alexander M. am Donnerstag unter anderem der Bedrohung und Beleidigung schuldig. Zudem erging das Urteil wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Androhung von Straftaten und Nötigung.
Die Nachrichten waren mit "NSU 2.0" unterschrieben. Sie wurden zwischen August 2018 und März 2021 per E-Mail, SMS oder Fax verschickt und waren unter anderem an Politikerinnen, Anwälte und Journalisten gerichtet, die meisten von ihnen Frauen. Lange Zeit stand in dem Fall die hessische Polizei selbst unter Verdacht.
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