Vorgesehen ist demnach, dass der Fonds dem Ausgleich von klimabedingten Schäden - etwa durch Extremwetter oder Dürrekatastrophen - in besonders betroffenen Staaten dienen soll. Diese Eingrenzung war eine wichtige Forderung der EU und weiterer Industriestaaten gewesen.
Die ägyptische Konferenzpräsidentschaft veröffentlichte unterdessen einen neuen Textentwurf zu den klimabedingten Schäden ("Loss and Damage") (Wikipedia), die die Übereinkunft offensichtlich widerspiegelt. Vorgesehen ist demnach zunächst die Einsetzung einer Kommission für den Aufbau des Fonds, über deren Empfehlungen dann auf der nächsten UN-Klimakonferenz Ende 2023 in Dubai beraten werden soll. Der Streit um "Loss und Damage" hatte die Konferenz in Scharm el-Scheich zuvor - zusammen mit anderen, noch ungelösten Fragen - an den Rand des Scheiterns gebracht.
Zur heiklen Frage der Finanzstruktur und des Einzahlerkreises gibt es zunächst keine Festlegungen. Es wird offengelassen, ob der Fonds unter dem Dach der UN-Klimarahmenkonvention oder des Pariser Klimaschutzabkommens aufgebaut werden soll. Die Rahmenkonvention orientiert sich an der traditionellen Aufteilung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern. Das Pariser Abkommen ist hier offener, was theoretisch auch den Weg für Zahlungen durch Schwellenländer wie China freimachen könnte.
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