Münster. Die für die Lagebewertung wichtige 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz* in Nordrhein-Westfalen (NRW) liegt aktuell laut Landeszentrum Gesundheit (LZG) (Wikipedia) landesweit bei 6,25. Der Anteil der Covid-19-Patienten gemessen an der Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden Intensivbetten** liegt in NRW bei 4,44 Prozent, die landesweite 7-Tages-Inzidenz*** beträgt aktuell 234,6.
Laut LZG ergibt sich bei den Inzidenzzahlen im Regierungsbezirk Münster für heute (mit Stand: 22.11.2022) folgendes Bild (Zahlen vom letzten Übermittlungstag in Klammern):
Stadt Bottrop 211,4 (260,0)
Kreis Borken 200,2 (210,4)
Kreis Coesfeld 194,7 (215,0)
Stadt Gelsenkirchen 220,3 (207,6)
Stadt Münster 201,1 (234,8)
Kreis Recklinghausen 244,5 (257,8)
Kreis Steinfurt 212,8 (205,7)
Kreis Warendorf 273,6 (292,6)
Eine grafische Übersicht der Inzidenzzahlen finden Sie (auch zum Download) auf unserer Homepage (http://www.brms.nrw.de).
Die aktuelle Corona-Meldelage für NRW ist über die Internetseite des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) abrufbar: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html <https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html>
* Anzahl der Fälle pro 100.000 Einwohner mit Meldedatum in den letzten 7 Tagen, für die eine Krankenhausbehandlung angegeben ist. Krankenhausbehandlungen, die nach dem Meldedatum des Falls beginnen oder gemeldet werden, werden dem Fall und seinem Meldedatum nachträglich zugeordnet und erhöhen rückblickend die Hospitalisierungsinzidenz. Quelle: Elektronische Meldedaten der Gesundheitsämter gem. § 11 IfSG. Eigene Berechnung LZG.NRW.
** Prozentualer Anteil der auf einer Intensivstation behandelten COVID-19-Patienten gemessen an der aktuellen Anzahl insgesamt betreibbarer intensivmedizinischer Betten (einschl. bereits belegter Betten). Quelle: DIVI-Intensivregister (www.intensivregister.de). Eigene Berechnung LZG.NRW.
*** Neu gemeldete Fälle der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner in Nordrhein-Westfalen. Quelle: Elektronische Meldedaten der Gesundheitsämter gem. § 11 IfSG. Eigene Berechnung LZG.NRW.
Bezirksregierung Münster