Münsterland/Emscher-Lippe-Region. - „Keine Angst vorm Lieferkettensorgfaltsgesetz, aber genau hinschauen!“ Das ist die zentrale Botschaft einer IHK-Veranstaltung, bei der sich über 70 Unternehmen über das neue Gesetz informiert haben, das schon zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt.
Zwar gelten die neuen Sorgfaltspflichten zunächst direkt nur für Unternehmen, die 3.000 Beschäftigte oder mehr haben. „Dennoch sind auch kleinere und mittlere Unternehmen schnell betroffen und können als mittelbare Lieferanten in die Verpflichtung einbezogen werden“, sagt Madleen Frauendorf, die bei der IHK Nord Westfalen Ansprechpartnerin für das Thema ist. „Zum Beispiel, wenn sie überprüfbare und ernst zu nehmende Informationen über eine mögliche Verletzung von Menschenrechten oder Umweltrechten in ihren Lieferketten erhalten haben“, erläutert die Außenwirtschaftsreferentin. Ohnehin, so ihre Erfahrung auch mit anderen Gesetzen, würden größere Unternehmen neue Sorgfaltspflichten schnell durch direkte Vertragsbeziehungen auf ihre Zulieferer ausweiten.
„Direkt vom Gesetz betroffene Unternehmen müssen ihre Lieferketten jedoch auch nicht bis zum letzten Produzenten am Ende der Kette analysieren und überwachen“, sagt Frauendorf. Sie rät diesen Unternehmen, sich intensiv mit den neuen Pflichten auseinanderzusetzen, die sich aus dem „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ ergeben. Wichtig sei es, klare Zuständigkeiten im Unternehmen zu definieren und nach den Grundsätzen der Angemessenheit und Zumutbarkeit Schritt für Schritt die größtmögliche Transparenz in den Lieferketten herzustellen.
Referenten der Veranstaltung, die gemeinsam von der IHK Nord Westfalen und der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim organisiert wurde, waren Dr. Christoph Schork von der Wirtschaftskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek aus Düsseldorf und Dr. Therese Kirsch von „pfadwechsel - Agentur für nachhaltigen Wandel“ aus Münster. Sie lieferten einen Überblick über das neue Gesetz, aber auch detaillierte Informationen zu den Auswirkungen. Informationen zum Lieferkettengesetz bietet die IHK Nord Westfalen direkt oder indirekt betroffenen Unternehmen auch im Internet: www.ihk.de/nordwestfalen (Nr. 5658584).
Foto 1: Informierten rund um das Lieferkettengesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt: Frank Hesse (IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim), Dr. Christoph Schork, (Wirtschaftskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, Düsseldorf), Dr. Therese Kirsch (pfadwechsel - Agentur für nachhaltigen Wandel, Münster) sowie Sebastian van Deel (IHK Nord Westfalen).
Foto 2: Madleen Frauendorf, Außenwirtschaftsreferentin der IHK Nord Westfalen und Ansprechpartnerin für das Thema Lieferketten.
Text und Fotos: IHK Nord Westfalen