Der Weg für das Bürgergeld ist frei: Bundestag und Bundesrat stimmten am Freitag dem im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss zu. Damit kann die neue Grundsicherung für Langzeitarbeitslose wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten. Im Bundestag stimmten die Ampel-Fraktionen und die Union mit Ja, AfD und Linke waren dagegen. Die anschließende Zustimmung im Bundesrat erfolgte mit großer Mehrheit der Länder.
Im Bundestag votierten in namentlicher Abstimmung 557 Abgeordnete für das Gesetz, 98 waren dagegen bei zwei Enthaltungen. Die Fraktionen von AfD und Linken stimmten geschlossen gegen den Kompromiss.
Die Union hatte die Reform des bisherigen Hartz-IV-Systems zunächst blockiert. Sie konnte dann in Vermittlungsgesprächen deutliche Abstriche an den Ampel-Plänen durchsetzen. So wurde insbesondere die weitgehend sanktionslose Zeit für Arbeitssuchende während der ersten sechs Monate gestrichen und das Schonvermögen für Bürgergeld-Bezieher von 60.000 auf 40.000 Euro reduziert.
Dass die Ampel-Parteien trotz der vielen Abstriche den Kern der Bürgergeld-Reform gerettet sehen, liegt auch am Wegfall des sogenannten Vermittlungsvorrangs. Das Bürgergeld soll anders als Hartz IV auf langfristige Beschäftigungsmöglichkeiten setzen anstatt auf die schnelle Vermittlung auch in Aushilfsjobs. Dies gilt insbesondere für die Zeit, in der eine Weiterbildung gemacht wird.
Vorgesehen sind außerdem höhere Regelsätze und höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten. Der Satz für alleinstehende Erwachsene soll um 53 Euro auf dann 502 Euro pro Monat steigen.
Im Bundesrat nannte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) die erzielte Einigung eine "Sternstunde der Demokratie". Er hob mit Blick auf das Vermittlungsverfahren das deutsche System hervor, das auf Ausgleich und Kompromissbereitschaft setze. Auch Hessens Ministerpräsident Boris Rein (CDU) lobte das "schnelle und über Parteigrenzen hinweg gefundene Ergebnis". Das Bürgergeld werde "für viele Menschen in Deutschland eine spürbare Verbesserung bringen".
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nannte als den für sie "allerwichtigsten Punkt" den Wegfall des Vermittlungsvorrangs hervor. Das gebe den Betroffenen "das Recht und die Möglichkeit", sich zu qualifizieren und sogar eine Ausbildung zu machen.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte an die Adresse der CDU/CSU, die Debatte in den vergangenen Wochen sei "leider vergiftet geführt worden". Es sei die Behauptung im Raum gestanden, dass sich mit dem Bürgergeld Arbeit nicht mehr lohne. "Das stimmt nicht", betonte Schwesig.
Auch Thüringens Staatskanzleichef Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) kritisierte, die Union habe eine "vergiftete Debatte" geführt. CDU/CSU hätten im Vorfeld "das Bild eines trägen Hilfesuchenden gezeichnet". Das gehe an der Lebensrealität vorbei, sagte Hoff mit Verweis auf die vielen Aufstocker, deren Lohn nicht für den Lebensunterhalt reiche.
Hoff sagte, seine Partei habe wenig Verständnis für das durch die Union erreichte kürzere Wohnungsmoratorium. Damit werde den Menschen "Angst gemacht". Dem Kompromiss zufolge wird nur noch ein Jahr lang bei der Unterkunft der Bedarf in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, danach muss die Unterkunft angemessen sein. Die "Ampel" hatte ursprünglich zwei Jahre vorgesehen. Thüringen stimmte dem Gesetz im Bundesrat dennoch zu.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verwies in der Länderkammer auf den Kern des Sozialstaates, dass es immer um "Schutz und Chancen" gehe. Mit dem Bürgergeld könne dieser Grundsatz erneuert werden.
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger (Wikipedia) erklärte, bei der Umsetzung des Gesetzes müsse "der Fokus auf Integration in die Betriebe gerichtet sein". Mit Fördern und Fordern, Qualifizierung, Coaching und gezielter Unterstützung könne dies gelingen. "Wichtig bleibt, dass die Jobcenter sowohl personell als auch finanziell angemessen ausgestattet sind", betonte Dulger.
ha/pw © Agence France-Presse