Nach dem Urteil im Prozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizisten bei Kusel in Rheinland-Pfalz hat der Hauptangeklagte Andreas S. Revision eingelegt. Diese ging wenige Stunden nach der Urteilsverkündung am Mittwochabend ein, wie ein Sprecher des Landgerichts Kaiserslautern am Donnerstag sagte. Die zuständige Strafkammer hatte S. am Mittwoch wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt.
Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. Zudem verurteilte die Strafkammer S. wegen weiterer Delikte wie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und gewerbsmäßiger Jagdwilderei.
Nach Ansicht des Gerichts hatte der 39-Jährige im Januar eine Polizistin und einen Polizisten bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle auf einer Landstraße erschossen, um seine Umtriebe als Jagdwilderer zu verdecken.
Den mitangeklagten Florian V. verurteilte das Gericht wegen Beihilfe zur Jagdwilderei, sah aber wegen seines frühen Beitrags zur Tataufklärung von einer Strafe ab. Seine Verteidiger erklärten nach der Urteilsverkündung, auf Rechtsmittel verzichten zu wollen.
ald/cfm © Agence France-Presse