Der als rechtsextrem eingestufte Richter und ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier (Wikipedia) aus Sachsen kann einer Gerichtsentscheidung zufolge in den vorzeitigen Ruhestand geschickt werden. Das Dienstgericht für Richter am Leipziger Landgericht erklärte am Donnerstag einen entsprechenden Antrag des Landesjustizministeriums für zulässig. Gegen die Entscheidung kann Maier allerdings noch Revision beim Dienstgericht des Bundes einlegen, das beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe angesiedelt ist.
Das Ministerium teilte mit, das Gericht habe seine Einschätzung bestätigt, wonach Maiers Versetzung in den Ruhestand zwingend geboten sei, "um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden". Es sei davon überzeugt, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in diesen Richter so großen Schaden genommen habe, dass seine Rechtsprechung nicht mehr glaubwürdig erscheine.
Der Argumentation Maiers folgte es dabei laut einer Gerichtssprecherin nicht. Er hatte argumentiert, dass von ihm in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter getätigte Äußerungen nicht verwertet werden könnten.
Was er außerhalb des Parlaments und nicht in seiner Abgeordnetenfunktion gesagt habe, falle aber nicht darunter, sagte die Sprecherin. Für die Entscheidung seien etwa Posts in sozialen Netzwerken und Maiers Funktion als Obmann des inzwischen formal aufgelösten radikal rechten sogenannten Flügels der AfD herangezogen worden. Das Mäßigungsgebot für Richter gelte auch, wenn ihre Tätigkeit ruhe.
Maier hatte von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag gesessen. Vom sächsischen Verfassungsschutz wird er als rechtsextrem eingestuft. Nachdem er bei der Bundestagswahl 2021 den Einzug ins Parlament verpasst hatte, beantragte er die Rückkehr in sein früheres Dienstverhältnis.
Die sächsische Justizministerin Katja Meier (Wikipedia) stellte aber den Antrag, ihn in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen. Vor dem Dienstgericht hatte sie nun Erfolg. Nach der Entscheidung erklärte sie, diese sei "bundesweit richtungsweisend - es ist klar, Verfassungsfeinde dürfen in diesem Land kein Recht sprechen".
Das Grundgesetz garantiert Richterinnen und Richtern eine unabhängige Stellung und schützt sie deshalb auch vor vorzeitigen Amtsenthebungen. Laut Verfassung darf ihnen gegen ihren
Willen nur durch Gerichtsentscheidungen aufgrund von in Gesetzen genauer festlegten Kriterien die Ausübung ihres Diensts untersagt werden. Zugleich schreiben Gesetze allerdings auch vor, dass eine Berufung nur erfolgen darf, wenn die Betreffenden "jederzeit" für die freiheitlich-demokratische Ordnung eintreten.
Im Oktober hatte das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, dass der dortige Senat die Richterin und ehemalige AfD-Abgeordnete Birgit Malsack-Winkemann (Wikipedia) nicht in den Ruhestand versetzen darf. Ihre Social-Media-Posts unter anderem zu Corona und zur US-Wahl seien nicht ausreichend, um ihr eine rechtsextremistische Gesinnung nachzuweisen, die eine Versetzung begründen könnte.
Gegen Maier läuft noch ein Disziplinarverfahren am Landgericht Dresden. Dabei könnte es auch um den Entzug seiner Bezüge gehen.
smb/cfm © Agence France-Presse