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Notunterkunft in Castrop-Rauxel wird auch Asylbewerber*innen aufnehmen

Seit Anfang Dezember stehen sieben neue Leichtbauhallen für die Unterbringung von Schutz- und Asylsuchenden zur Verfügung.

Münster/Castrop-Rauxel. Vor dem Hintergrund der deutlich steigenden Zahl von Asylsuchenden und der weiterhin instabilen Zugangslage im Bereich ukrainischer Schutzsuchender sind Kommunen und Land gefordert, weitere Kapazitäten zur Unterbringung zu schaffen. In enger Absprache mit dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) und der Stadt Castrop-Rauxel wird die Bezirksregierung Arnsberg daher in der Notunterkunft Castrop-Rauxel vorbehaltlich einer technischen Abnahmeprüfung ab dem 7. Dezember voraussichtlich neben ukrainischen Kriegsflüchtlingen vorübergehend auch Asylsuchende unterbringen.


Betreiberin der Notunterkunft Castrop-Rauxel ist die Bezirksregierung Münster. Das ca. 25.000 Quadratmeter große Gelände an der B235 im Stadtteil Habinghorst ist in den Jahren 2015/2016 schon einmal als Standort für eine Notunterkunft des Landes genutzt worden. Die neue Notunterkunft, die zum 1. Dezember 2022 baulich fertiggestellt ist, besteht aus drei Leichtbauhallen mit einer Kapazität von je 180 Plätzen sowie vier weiteren Leichtbauhallen mit einer Kapazität von je 120 Plätzen. Hinzu kommen zwei weiteren Leichtbauhallen für Duschen/WC und Aufenthalt/Essenausgabe, für Waschen/Trocknen stehen Sanitärcontainer bereit.


Von der Gesamtkapazität für 1.020 Menschen Flüchtlinge werden zunächst 600 Plätze aktiviert. Die übrigen 420 Plätze werden im Standby-Modus bereitgehalten, könnten aber ebenfalls bald aktiviert werden. Betreuungsverband in der Notunterkunft ist das Deutsche Rote Kreuz.

In welchem Verhältnis in der Einrichtung Asylsuchende und ukrainische Schutzsuchende untergebracht werden, unterliegt einer laufenden Bewertung und Planung der Bezirksregierung Arnsberg. Diese koordiniert landesweit die Verteilung geflüchteter Menschen auf die Landeseinrichtungen und auf die Kommunen.

 

Bezirksregierung Münster