Mainz (ots) Es ist unglaublich, welche Tierquälerei mit der Jagd in Deutschland immer noch verbunden ist. Organisationen wie Wildtierschutz Deutschland berichten seit Jahren darüber.
Der Deutsche Jagdverband, größte Lobbyorganisation der Jäger, toleriert oder propagiert gar viele der tierschutzrelevanten Missstände. Die zuständigen Minister, sowohl auf Landes- wie auf Bundesebene, sind nicht nur Mitwisser, ihre Ministerien sind diejenigen, die meist eins zu eins die Forderungen der Lobbyisten in Gesetzen und Verordnungen festschreiben. Wissenschaftlich belastbare Erkenntnisse spielen dabei bis heute so gut wie keine Rolle, es geht lediglich darum, die Klientel der Land-, Forst- und Naturnutzer ruhig zu halten.
Nachfolgend eine Aufstellung der im "Regelbetrieb" der Jagd tolerierten Tierquälereien:
In Großbritannien wurde die Treffsicherheit von Jägern auf sich bewegende Papiersilhouetten eines Fuchses untersucht. Anhand der Lage der Einschusslöcher und der errechneten Eindringtiefe der Geschosse wurde abgeleitet, dass unter normalen Geländebedingungen jeder zweite Fuchs durch eine Schussverletzung lediglich verwundet worden wäre.
Weitere Fakten zur unzureichenden Schießfertigkeit vieler Jäger kommen von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT): Die Tierärzte berichten von Untersuchungen, wonach nach Treibjagden zwei Drittel der Wildschweine nicht sofort tödliche Schüsse aufweisen: im Rücken, im Bauch oder an den Beinen.
Bei Rehen wiesen gemäß TVT ca. 60 % der weiblichen Tiere Bauchschüsse auf.
Bei der Jagd auf Enten, Gänse, Rabenvögel wird häufig mit Schrot in die Vogelschwärme geschossen. Zahlreiche Tiere werden lediglich mit Schrot "angebleit" und verenden häufig unbemerkt an ihren Verletzungen. Untersuchungen aus Dänemark, Schweden und England zufolge werden bei der Jagd auf Wasservögel auf 10 erlegte Tiere bis zu 7 Tiere mit Schrot verletzt. Das IZW (Leibniz Institute for Zoo & Wildlife Research, Berlin) berichtet, je nach Art, von zwischen 20 bis 45 Prozent angeschossener Altvögel! Diese Aussage dürfte für alle Vogelarten, die in Schwärmen auftreten, gelten.
Die Ausbildung von Jagdhunden mit eigens dafür gefangenen Füchsen in Schliefenanlagen, auf der Hasenspur oder an der lebenden, flugunfähig gemachten Ente;
Zwang und Gewalt bei der Jagdhundeausbildung
Die Haltung von Füchsen zur Jagdhundeausbildung in nicht artgerechten Zwingern;
Die Baujagd, bei der scharfe Jagdhunde sich für beide Seiten blutige Kämpfe mit Füchsen und Dachsen liefern; sie wird ausgeübt - legal -, wenn die hochschwangere Füchsin im Fuchsbau ihre Jungen erwartet oder - gesetzeswidrig, aber geduldet -, wenn die Füchsin mit ihren wenigen Tagen oder Wochen alten Welpen an den Bau gebunden ist.
Das Töten von für die Aufzucht erforderlichen Fuchsrüden während der Paarungszeit;
Fuchsjagd während der Aufzuchtzeit der Jungtiere. Häufig werden zur Aufzucht erforderliche Rüden und Fähen (weibliche Füchse) zu dieser Zeit abgeschossen.
Das Hetzen von Wildtieren durch nicht unter Kontrolle befindliche Hunde und Jagdhunde, die während einer Treib- oder Drückjagd Wildtiere angreifen / reißen;
Die Beunruhigung von Wildtieren durch großräumige Gesellschaftsjagden während der Wintermonate;
Die Jagd zur Nachtzeit mit Scheinwerfern und Nachtsichttechnik
Die Fallenjagd mit Totschlagfallen, bei welcher viele Tiere, weil sie größer oder kleiner als für die Falle vorgesehen sind, schwer verletzt werden;
Die Fallenjagd mit Lebendfallen, die regelmäßig auch während der Aufzuchtzeit von Jungtieren stattfindet;
Das Aussetzen von gezüchteten Fasanen, Rebhühnern, Enten zum Zwecke der Jagd;
Treibjagden, bei der zahlreiche Tiere zunächst lediglich angeschossen oder verletzt werden;
Feldhasenjagd: hier wird während der gesamten Jagdzeit hingenommen, dass für den Nachwuchs erforderliche Muttertiere erschossen werden. Die Jungtiere verhungern.
Jagd auf Waschbären während der Aufzuchtzeit der Jungtiere. Waschbärenkinder sind sehr lange von den Elterntieren abhängig. Waschbärenjäger und Jagdverbände scheren sich darum nicht.
Fehlende oder nicht unverzügliche Nachsuche von angeschossenen Tieren.
Drückjagden auf Rehe, gem. der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz können Rehe in der Bewegung aufgrund der arttypischen Bogensprünge nicht sicher getroffen werden;
Schießen führender Muttertiere kommt bei Drückjagden immer wieder vor, hier trifft es vor allen Dingen Wildschweine oder auch Hirschkühe, deren Jungtiere dann verhungern, erfrieren oder einfach verkümmern;
Gesellschaftsjagden im Winter, insbesondere bei anhaltend kalten Temperaturen unter -10 Grad, bei unzugänglichem Futter aufgrund gedeckter Schneedecke, bei verharschtem Schnee.
Aussetzen von Schonzeiten, z.B. für die Jagd auf Wildschweine, ohne dass es dafür einen nachvollziehbaren vernünftigen Grund gibt.
Bejagung von für die Aufzucht erforderlichen Elterntiere, wie es z.B. in Bayern oder Niedersachsen für bestimmte Tierarten gesetzlich erlaubt ist.
Selbst ein eigentlich fortschrittliches Jagdgesetz wie das in Baden-Württemberg schützt die Wildtiere nicht vor der Willkür des zuständigen Ministers, seiner Behörde und der Jägerschaft. Obwohl auf dem Papier genau definiert wird, welche Tierarten gem. eines vernünftigen Grundes i.S. des Tierschutzgesetzes Jagdzeiten haben sollten und welche nicht, setzt sich das Ministerium wohl willkürlich darüber hinweg.
Wildtierschutz Deutschland e.V.