Der Bundestag hat eine Neuerung zur Bemessung des Pflegepersonals in Krankenhäusern auf den Weg gebracht. Das Parlament beschloss am Freitag das Gesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Entlastung der Pflege in den Kliniken. Es sieht die Anwendung des von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Deutschen Pflegerat und der Gewerkschaft Verdi entwickelten Pflegepersonalmodells PPR 2.0 in drei Stufen vor. Verbesserungen gibt es auch für die derzeit stark überlasteten Kinderkliniken.
Für das Gesetz votierten die Fraktionen der Ampel-Koalition, dagegen waren Union und Linke. Die AfD enthielt sich. Mit der Neuregelung sollen Idealbesetzungen für die Stationen errechnet und durchgesetzt werden. Ab 2025 soll diese Personalbemessung verbindlich sein, Verstöße können dann sanktioniert werden.
Lauterbach sprach im Zusammenhang mit der Neureglung von einer "Revolution". Bislang stünden die Belange der Ökonomie zu sehr im Vordergrund, die medizinischen Aspekte spielten eine zu geringe Rolle. "Dieses Gleichgewicht muss neu justiert werden."
Lauterbach bekräftigte sein Vorhaben, das System der Fallpauschalen (Wikipedia) zu überwinden. Es handele sich um ein System, "das billig und Menge betont, statt Qualität und Angemessenheit". Das gelte insbesondere für die Kindermedizin. "Es darf nicht sein, dass auf dem Rücken von Kindern, Pflegern und Hebammen Gewinne gemacht werden", sagte der Minister. Deswegen werde die Kindermedizin zum großen Teil aus dem Fallpauschalensystem herausgenommen.
Das Gesetzentwurf enthält auch Regelungen zur finanziellen Stärkung der Kindermedizin. So sollen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 270 Millionen Euro zur Finanzierung der Kindermedizin entnommen werden.
Lauterbach versprach in diesem Zusammenhang weitere Unterstützung für die derzeit völlig überlasteten Kinderkliniken in Deutschland. "Wir werden alles tun, um sie durch diese schwere Krise zu bringen", betonte der Minister. "Wir werden nichts unterlassen, was wir den Kindern bieten können."
Ferner sollen ebenfalls für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 108 Millionen Euro zur Finanzierung der Geburtshilfe aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bereitgestellt werden. Zudem soll der Personalaufwand für Hebammen im Krankenhaus ab 2025 vollständig im Pflegebudget berücksichtigt werden.
Eingeführt wird außerdem eine sogenannte tagesstationäre Behandlung. Krankenhäuser können demnach in geeigneten Fällen anstelle einer vollstationären Behandlung eine tagesstationäre Behandlung ohne Übernachtung erbringen. In dem Zusammenhang ist auch eine spezielle Vergütung geplant.
Lauterbach sagte, die Patienten sollten sich darauf verlassen können, "dass sie nur im Krankenhaus übernachten müssen, wenn es wirklich nötig ist". Behandlungen sollten auch im Krankenhaus vermehrt ambulant gemacht werden können. Das entlaste die Pflege und verhindert Komplikationen.
Ärztevertreter warnten aber davor, die Neuregelung zur häuslichen Übernachtung für Sparmaßnahmen zu missbrauchen. Das Ziel sei richtig, praktikable Möglichkeiten zur tagesstationären Behandlung zu schaffen, sagte die Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Susanne Johna, den Funke-Zeitungen vom Freitag. Das könne in manchen Fällen das Pflegepersonal entlasten und auch dem Patientenwunsch entsprechen. Es dürfe aber keinen Druck auf die Ärztinnen und Ärzte geben.
jp/cha
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