Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sieht in der Koalition einen Durchbruch für eine Anhebung der Freibeträge (Wikipedia) bei der Erbschaftsteuer. "Es hat eine Übereinkunft der Koalitionsfraktionen im Bundestag gegeben, die ich sehr begrüße", sagte Lindner am Dienstag in Berlin. Diese sieht demnach vor, dass eine Gesetzesinitiative des Bundesrats für höhere Freibeträge von den Ampel-Fraktionen im Bundestag mitgetragen würde.
Eine solche Initiative von Seiten der Länder gibt es allerdings bisher nicht, wie auch Lindner einräumte. Es gibt lediglich Vorstöße etwa von Bayern für eine Reform. Lindner äußerte allerdings die Erwartung, dass die Verständigung in der Koalition auch Bewegung bei den Ländern auslösen könnte. "Der Ball liegt jetzt auf dem Elfmeterpunkt", sagte der Finanzminister und FDP-Chef. Jetzt müssten sich die Länder entscheiden.
FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte ebenfalls, es sei nun Sache der Länder, für eine Neuregelung eine Mehrheit im Bundesrat zu finden. "Kommt diese Mehrheit im Bundesrat zustande, werden wir das gesetzgeberisch durch den Bundestag bringen", sicherte auch Dürr zu. Darauf habe sich seine Fraktion mit SPD und Grünen geeinigt. Ebenso wie Lindner verwies Dürr darauf, dass die Freibeträge seit 2009 nicht an die Inflation angepasst worden seien.
Mit Skepsis reagierte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt auf die Äußerungen aus der FDP. "Das ist nicht ernst zu nehmen und auch nicht glaubwürdig", sagte er in Berlin. Inhaltlich bekräftigte aber auch Dobrindt die Forderung, die Freibeträge anzuheben.
Die CSU dringt darüber hinaus auf eine umfassende Reform der Erbschaftsteuer, die stärker regionale Unterschiede etwa bei Immobilienpreisen berücksichtigen müsse. Lindner riet allerdings dazu, sich zunächst auf die Freibeträge zu konzentrieren, weil dies leichter umsetzbar sei.
Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer fließen ausschließlich den Ländern zu, entsprechend müssten sie auch Einnahmeausfälle allein tragen. Lindner bekräftigte die Position seiner Partei, wonach er eine Anhebung der Freibeträge um 25 Prozent für angemessen halte. Hintergrund ist, dass aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils die Wertermittlung bei Immobilien angepasst wird.
Deren bei der Steuer zu berücksichtigender Wert dürfte dadurch teils deutlich steigen, wodurch je nach Wert auch ein höherer Betrag versteuert werden müsste. Derzeit gilt bei der Erbschaftsteuer für Ehepartnerinnen und -partner ein Freibetrag von 500.000 Euro und für Kinder von 400.000 Euro. Zudem wird für sie keine Steuer fällig, wenn sie die Immobilie selbst nutzen. Ansonsten gelten je nach Umfang der Erbschaft und dem Verwandtschaftsverhältnis unterschiedliche Steuersätze.
bk/cha AFP