Münster/Steinfurt (17. März 2020). Die Verbreitung der SARS-CoV-2-Infektionen zu verlangsamen – das ist erklärtes Ziel aller. Das Land Nordrhein-Westfalen hat mehrere Verfügungen erlassen, auf die sich auch die FH Münster einstellt. Ab Donnerstagmorgen (19. März) schließt die Hochschule alle Gebäude in Münster und Steinfurt.
„Dieses Vorgehen ist unumgänglich, so leid uns das tut“, sagt FH-Präsidentin Prof. Dr. Ute von Lojewski. „Uns ist vollkommen klar, dass alle unsere Maßnahmen erheblich den Studienbetrieb und den Arbeitsalltag beeinträchtigen. Aber wir haben keine andere Wahl!“ Studierende, die unbedingt die Hochschule betreten müssen – um etwa letzte Laborversuche für ihre Abschlussarbeiten durchzuführen –, sollen einen Ansprechpartner kontaktieren, der ihnen Einlass gewährt. Die Beschäftigten können mit ihren Transpondern weiterhin die Gebäude betreten. Allerdings: „Wir weiten die Möglichkeiten zur Teilnahme an Homeoffice aus und haben alle Vorgesetzten motiviert, flexible Lösungen zu finden.“
Sonderregelungen gelten für die Hochschulbibliothek. Primär soll der Medienabruf ab Donnerstag digital erfolgen. Einem „Notbetrieb“ zur Ausleihe und Rückgabe von Büchern muss die Stadt Münster noch zustimmen. Auch für das Arbeiten innerhalb der Hochschule trifft die FH Münster Maßnahmen: Besprechungen finden ab sofort nur noch mit maximal fünf Personen und mit mindestens zwei Metern Abstand zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. Mündliche Prüfungen oder Kolloquien sind nur dann möglich, wenn maximal fünf Personen teilnehmen und alle Beteiligten dem zustimmen. Außerdem fallen bis zum 19. April nicht nur alle Präsenzveranstaltungen in der Lehre und Weiterbildung aus, sondern auch alle übrigen Events, wie zum Beispiel Symposien, Vorträge, Kongresse. Soweit Vorlesungen online vorgehalten werden können, werden diese den Studierenden zeitnah zugänglich gemacht.
Und: Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, darf die FH Münster für einen Zeitraum von 14 Tagen nicht betreten.
Foto: FH Münster/Theresa Gerks