Münster –
Der DEHOGA
Westfalen e.V. und die IHK Nord Westfalen sehen die geplante Ausweitung
der seit dem 1. Juli 2016 in Münster erhobenen Beherbergungssteuer auf
Geschäftsreisende zum 1. Januar 2024 kritisch.
Hintergrund ist ein Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD und Volt, der in der morgigen (14. Dezember) Sitzung des Rates der Stadt Münster beschlossen werden soll. „Die Ausweitung der Steuer bedeutet eine zusätzliche Belastung für eine durch die Corona-Pandemie ohnehin noch stark angeschlagene Stadthotellerie“, erklärt Renate Dölling, Geschäftsführerin der Geschäftsstelle Münsterland des DEHOGA Westfalen e.V.
Im Vergleich zum Freizeittourismus sei der Geschäftstourismus nach Branchenangaben noch weit von seinem Vor-Corona-Niveau entfernt. Einige Unternehmen würden weiterhin auf Geschäftsreisen verzichten und sie durch Videokonferenzen oder virtuelle Events ersetzen, um Kosten zu sparen. „Der Wettbewerb um Geschäftsreisende und vor allem um die Ausrichtung von Kongressen und Tagungen hat dementsprechend zugenommen“, so die Einschätzung von IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Fritz Jaeckel.
In dieser Situation würde der Kongress- und Tagungsstandort Münster mit einem weiteren Kostenfaktor ein falsches Zeichen an bisherige, aber auch potenzielle Veranstalter senden und die zuletzt intensiven Bemühungen der Kongressinitiative Münster zur Weiterentwicklung des Tagungsstandortes schlimmstenfalls konterkarieren, so Dölling.
Die
Steuer fiele vor allem bei größeren Kongressveranstaltern ins Gewicht,
die Zimmerkontingente für bis zu mehrere hundert Teilnehmer abrufen.
Dölling gibt zu bedenken: „Der Preis ist schon jetzt ein entscheidender Faktor bei der Standortwahl. Es besteht die Gefahr, dass größere Veranstalter in andere Städte abwandern, in denen diese Gebühr nicht erhoben wird.“ Im Vergleich zu anderen Standorten könne Münster an Attraktivität verlieren.
Negative Auswirkungen seien dadurch auch für weitere Branchen zu befürchten. Dr. Jaeckel betont: „Auch der Handel und die Gastronomie sowie das Taxigewerbe und weitere, insbesondere innerstädtische Dienstleistungen profitieren von den Gästen, die aufgrund von Kongressen oder Tagungen bisher nach Münster kommen.“ Auch im Sinne dieser Branchen sei von der Ausweitung der Beherbergungssteuer für Geschäftsreisende vorerst abzusehen, so der IHK-Hauptgeschäftsführer.
IHK