Die Bundesregierung hat das sogenannte Demokratiefördergesetz auf den Weg gebracht. Die vom Kabinett gebilligte Neuregelung soll es dem Bund ermöglichen, Initiativen gegen Gewalt und Rassismus langfristig finanziell zu unterstützen. Bislang ist das nur projektbezogen möglich. Die Mittel wurden bislang vom Bund freiwillig zur Verfügung gestellt, das soll nun verstetigt werden. Dafür schafft der Bund einen ausdrücklichen gesetzlichen Auftrag für bundeseigene Maßnahmen - sowie Maßnahmen von Dritten.
Voraussetzung ist dabei, dass diese von überregionaler Bedeutung sind und in erheblichem Bundesinteresse liegen. Ein Kriterienkatalog legt genau fest, unter welchen Voraussetzungen gefördert wird. Das Gesetz wird schon seit mehreren Jahren diskutiert. Es war ursprünglich von der großen Koalition geplant, allerdings stellte sich die Union seinerzeit quer. Sie fürchtete, es könnten linksextremistische Gruppierungen gefördert werden. Durch die Razzia in der Reichsbürger-Szene hat das Thema nun eine neue Aktualität erfahren.
jp/cha
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